Worum geht es beim Automatischen Informationsaustausch (AIA)?
Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein Verfahren, das regelt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von Steuerpflichtigen austauschen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verunmöglichen. Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein internationaler Standard. Die Mitgliedsländer der G20, der OECD und weitere wichtige Finanzplätze haben sich zur Anwendung des AIA verpflichtet.
So funktioniert der Automatische Informationsaustausch (AIA)
Beim Automatischen Informationsaustausch (AIA) werden die Informationen über Kontoinhaber und Konto bzw. Wertschriftendepot von den Banken an die nationalen Steuerbehörden geliefert. Diese tauschen die Informationen dann mit den Steuerbehörden der anderen teilnehmenden Länder aus. Die Verantwortung für die Erhebung der Steuern liegt somit vollständig bei den teilnehmenden Steuerbehörden.
Mitarbeit der Schweizer Banken und offene Fragen
Besonders die Schweiz wird vom Automatischen Informationsaustausch (AIA) stark betroffen sein, da hier mehr als ein Viertel der weltweit grenzüberschreitend angelegten Vermögen verwaltet werden. Für die Schweiz ist es daher wichtig, dass der AIA-Standard möglichst praktikabel und fair ist. Darum haben sich die Schweizer Regierung und die Banken in der OECD stark dafür eingesetzt, dass der AIA-Standard die folgenden Prinzipien erfüllt:
- Ein einziger globaler Standard,
- Einhaltung des Spezialitätsprinzips: Die Informationen dürfen nur zu dem im Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet werden,
- Ausreichender juristischer und technischer Datenschutz,
- Reziprozität: Alle Staaten erheben und tauschen dieselben Informationen,
- Gleiche Regeln für alle zur Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (Controlling Persons) auch bei Trusts und Sitzgesellschaften.
Der nun vorliegende Standard berücksichtigt diese Punkte weitgehend. Dank unseren konstruktiven und begründeten Vorschlägen, und dank der Unterstützung der Schweizer Behörden, wurden von der OECD wesentliche Anliegen der Schweizer Finanzindustrie im Standard berücksichtigt (insbesondere im Auslegungskommentar).
Bei den Punkten Reziprozität und der Identifikation der Controlling Persons bleiben aber Fragezeichen.
Erstens wird den USA explizit eine Ausnahme gewährt. US-Banken müssen bei Investment-Unternehmen in nicht-teilnehmenden Staaten die Controlling Persons nicht identifizieren.
Die Grundlage für den Automatischen Informationsaustausch (AIA)

Der Automatische Informationsaustausch (AIA) und das Schweizer Bankkundengeheimnis
Die Schweiz folgt seit jeher den internationalen Standards in Steuerfragen. Das heisst, sie hält sich an den von der OECD etablierten Standard und liefert bisher auf Anfrage Informationen über Konten von ausländischen Steuerpflichtigen an die Steuerbehörden der jeweiligen Länder. Mit dem AIA werden zukünftig Steuerinformationen jährlich automatisch an die Steuerbehörden der teilnehmenden Staaten übermittelt. Das Bankgeheiminis kann von ausländischen Kunden nicht missbraucht werden, um im Wohnsitzland Steuern zu hinterziehen. Aber auch mit dem Automatischen Informationsaustausch (AIA) bleibt das Bankgeheimnis als Berufsgeheimnis erhalten. Das heisst, es gilt für Schweizer Banker immer noch eine Schweigepflicht über ihre Kunden und deren Konten.